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Die Anerkennung als Einsatzstelle

Wir freuen uns, dass Sie Interesse haben den Bundesfreiwilligendienst in Ihrer Einrichtung anzubieten.


Damit sie als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst aktiv werden können, müssen sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben das Anerkennungsverfahren mit einem Anerkennungsantrag durchlaufen.

Wir beraten und begleiten Sie gern dabei und stellen Ihnen geeignete Formulare zur Verfügung. Bitte nehmen Sie im Vorfeld Kontakt zu uns auf.