Fakten zum FSJ Kultur in der Denkmalpflege in Sachsen-Anhalt
Du bist motviert, dich ein Jahr lang im Bereich Denkmalpflege zu engagieren
Du bist zwischen 16 und 26 Jahren alt
Du hast die Vollzeitschulpflicht erfüllt - mindestens das 9. Schuljahr beendet
Alle Freiwilligen erhalten eine monatliche Vergütung (Taschengeld / Verpflegungszuschuss).
Gesetzliche Krankenversicherung: Freiwillige werden für die Dauer des Freiwilligendienstes grundsätzlich als eigenständige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge werden zu 100% vom Arbeitgeber (ijgd/ Einsatzstelle) übernommen.
Wer 12 Monate lang einen Freiwilligendienst leistet, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld
Kindergeld: Für Kindergeld und Kinderfreibeträge (Steuerrecht) sowie weitere kinderbezogene Leistungen ist die Ableistung eines FSJ Kultur in der Denkmalpflege gleichbedeutend mit Zeiten der Schul- und Berufsausbildung.
Arbeitszeit, Aufgabengebiete: Die Arbeitszeit (maximal 40 h pro Woche), richtet sich nach den für Vollbeschäftigte der Einsatzstelle geltenden Bestimmungen (z. B. Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR); TVöD; Dienstvereinbarungen). Bei Jugendlichen unter 18 Jahren finden darüber hinaus die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes Anwendung.
Alle Freiwilligen sind gesetzlich unfallversichert
Es gibt einen Urlaubsanspruch von mindestens 26 Werktagen.
Während des FSJ Kultur in der Denkmalpflege nimmst du an 30 Bildungstagen teil. Für die Teilnahme an diesen Bildungstagen, die Reise, Unterkunft und Verpflegung entstehen dir keine Kosten.
Eine Unterkunft muss in der Regel selbst gesucht werden. Es gibt jedoch einige Einsatzmöglichkeiten die oft günstige Unterkünfte anbieten. Für Freiwillige in und um Quedlinburg besteht die Möglichkeit der Unterkunft im Wohn- und Gästehaus.
Am Ende des FSJ Kultur in der Denkmalpflege erhältst du eine Bescheinigung, ein Arbeitszeugnis und ein Zertifikat zu den Bildungstagen. In der Bescheinigung werden Zeiten und Vergütung niedergeschrieben. Von der Einsatzstelle erhältst Du ein Arbeitszeugnis. Das Zertifikat bestätigt, was zusätzlich in den Bildungstagen vermittelt wurde.
Während deines FSJ Kultur in der Denkmalpflege erhältst du einen Ausweis. Mit dem Ausweis erhältst du bei verschiedenen Stellen Preis-Rabatte. Zum Beispiel auf Antrag bei Bus- und Bahnfahrkarten oder beim Eintritt im Kino oder Museum. Wo? HIER!
Grundsätzlich gilt: Wer sich im FSJ/FÖJ oder im BFD engagiert hat, darf bei der Bewerbung um einen Studienplatz an staatlichen Hochschulen nicht benachteiligt werden. Bei der Bewerbung um einen Studienplatz zählen FSJ/FÖJ und BFD als Wartezeit. Ein zu Beginn oder während des FSJ/FÖJ/BFD zugewiesener Studienplatz verschafft bei einer erneuten Bewerbung grundsätzlich einen Vorrang vor anderen Bewerber*innen. Die Einzelheiten sind in den Rechtsbestimmungen der Bundesländer oder der einzelnen Hochschulen geregelt und dort zu erfragen. Universitäten und Hochschulen können Bewerber*innen bei der Aufnahme entsprechender Studiengänge die FSJ/FÖJ- bzw. BFD-Dienstzeit als Praktikum anrechnen. Ob und in welchem Umfang eine Anerkennung erfolgt, richtet sich nach den einzelnen Bestimmungen der Ausbildungs- bzw. Studiengänge und ist bei der jeweiligen Hochschule zu erfragen
Die aktuellen Hinweise von A - Z sind HIER zu finden.
